Grundsätzlich sind für alle studentischen Wahlen nur Studierende wahlberechtigt, die sich bis zum 14.04.2025 zurückgemeldet haben. Weitere Informationen dazu findest du unter Wählerverzeichnis. Für die Wahl zur Vertretung der Fachschaft Medizin ist darüberhinaus die Mitgliedschaft in der Fachschaft 10/1 „Medizin” notwendig.
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