Wahl zur Vertretung der Fachschaft Medizin

Wahlberechtigung

Grundsätzlich sind für alle studentischen Wahlen nur Studierende wahlberechtigt, die sich bis zum 14.04.2025 zurückgemeldet haben. Weitere Informationen dazu findest du unter Wählerverzeichnis. Für die Wahl zur Vertretung der Fachschaft Medizin ist darüberhinaus die Mitgliedschaft in der Fachschaft 10/1 „Medizin” notwendig.

Ergebnisse

Abgegebene Stimmzettel: 509
davon ungültig: 54
Wahlbeteiligung: 21,24 %

Liste Stimmen Stimmanteil Sitze
1. Wahl der Fachschaftsvertretung Medizin (mit BME und Hebammenwissenschaft) (FS 10.1) 455 100,00% 13
Angaben ohne Gewähr, das amtliche Endergebnis wird durch Aushang bekanntgemacht
Anschrift
Wahlausschuss der Studierendenschaft
c/o AStA der RWTH Aachen
Pontwall 3
52062 Aachen
Sprechstunden
Die Sprechstundenzeiten werden zeitnah bekanntgegeben.