Grundsätzlich sind für alle studentischen Wahlen nur Studierende wahlberechtigt, die sich bis zum 20.04.2026 zurückgemeldet haben. Weitere Informationen dazu findest du unter Wählerverzeichnis. Für die Wahl zur 26. Ausländerinnen- und Ausländervertretung sind darüberhinaus nur ausländische Studierende wahlberechtigt.
| Sitze | 0 |
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Der Wahlausschuss konstituiert sich am 21.01.2026. Im Anschluss an diesen Prozess werden hier etwaige Informationen zu Sprechstundenzeiten bekanntgegeben.