Grundsätzlich sind für alle studentischen Wahlen nur Studierende wahlberechtigt, die sich bis zum 20.04.2026 zurückgemeldet haben. Weitere Informationen dazu findest du unter Wählerverzeichnis. Für die Wahl zum 74. Studierendenparlament sind keine weiteren Vorraussetzungen zu erfüllen.
| Sitze | 0 |
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Der Wahlausschuss konstituiert sich am 21.01.2026. Im Anschluss an diesen Prozess werden hier etwaige Informationen zu Sprechstundenzeiten bekanntgegeben.