01.04.2024 | Bekanntmachung der Wahl | § 13 (1) |
Spätestens an diesem Tag müssen die Wahlen mit diversen Details und mindestens durch Aushang bekanntgemacht werden. § 13 (1) | ||
08.04.2024 | Stichtag zur Wahlberechtigung | § 4 |
Wahlberechtigt ist nur, wer sich bis zu diesem Tag zurückgemeldet hat. § 4 | ||
15.04.2024 | Auslage des Wählerinnen- und Wählerverzeichnises | § 14 (3) |
26.04.2024 12:00 Uhr | Frist: Einreichen der Wahlvorschläge | § 15 (5) |
02.05.2024 12:00 Uhr | Frist: Beseitigung von Mängeln | § 16 (2) |
03.05.2024 12:00 Uhr | Beschwerdefrist | § 16 (5) |
07.05.2024 | Entscheidung über Beschwerden | § 16 (5) |
14.05.2024 | Bekanntmachung der Wahlvorschläge | § 16 (6) |
17.05.2024 | Frist zum Einreichen von Wahlzeitungsbeiträgen | |
21.05.2024 | Frist für den Versand der Wahlbenachrichtigungen | § 18 (1) |
03.06.2024 | Frist zur Veröffentlichung der Wahlzeitung | § 16 (6) |
03.06.2024 | Vergabe der Helferschichten | |
07.06.2024 12:00 Uhr | Frist: Beantragung der Briefwahl | § 21 (1) |
10.06.2024 | Erster Wahltag | |
21.06.2024 10:00 Uhr | Frist: Rücksendung der Stimmzettel (Briefwahl) | § 21 (3) |
21.06.2024 10:00 Uhr | Letzter Wahltag |
Die Sprechstunde des Wahlausschusses findet dieses Jahr jeweils freitags zwischen 12:00 und 13:00 Uhr in den Räumlichkeiten des AStA statt. Eine Anmeldung ist über folgenden Link erforderlich: Link für die Terminbuchung! Eine Bestätigung des Termins erfolgt dann per E-Mail. Abweichend davon findet die Sprechstunde am 10.05. und am 24.05. über Zoom statt. Bei Bedarf können auch andere Termine vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie dazu den Wahlausschuss per E-Mail.