Grundsätzlich sind für alle studentischen Wahlen nur Studierende wahlberechtigt, die sich bis zum 08.04.2024 zurückgemeldet haben. Weitere Informationen dazu findest du unter Wählerverzeichnis. Für die Wahl zur Vertretung der Fachschaft Medizin ist darüberhinaus die Mitgliedschaft in der Fachschaft 10/1 „Medizin” notwendig.
Sitze | 13 |
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Wahlberechtigte | 2319 |
Nötige Unterstützende | 3 |
Konstituierende Sitzung | 25.06.24, 18:00 Uhr, UKA, Pauwelsstraße 30 |