Grundsätzlich sind für alle studentischen Wahlen nur Studierende wahlberechtigt, die sich bis zum 08.04.2024 zurückgemeldet haben. Weitere Informationen dazu findest du unter Wählerverzeichnis. Für die Wahl zur Vertretung der Fachschaft Maschinenbau ist darüberhinaus die Mitgliedschaft in der Fachschaft 4 „Maschinenbau” notwendig.
Sitze | 11 |
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Wahlberechtigte | 9921 |
Nötige Unterstützende | 10 |
Konstituierende Sitzung | 08.07.24, 17:00 Uhr, R104, Eilfschornsteinstraße 18 |