Wir freuen uns, dass du Interesse hast, dich zu engagieren und zur Wahl kandidieren willst oder es dir zumindest überlegst.
Auf den ersten Blick scheint dies relativ komplex und sehr schwierig zu sein. Im Folgenden erklären wir erst das Verfahren und anschließend die verwendeten Begriffe.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, scheu dich bitte nicht, uns anzusprechen. Es gibt nur wenige dumme Fragen. Nur wer dumm ist, fragt nicht.
Im ersten Schritt musst du dir eine Gruppe von Wahlberechtigten suchen, mit denen du gemeinsam einen Wahlvorschlag bilden möchtest. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn ihr gemeinsame Ziele und Ideen für die Hochschulpolitik habt. Aus diesem Kreis wählt ihr zwei Vertrauenspersonen.
Eine der zwei Vertrauenspersonen legt im Wahlportal einen Wahlvorschlag an. Im Wahlportal sind Hilfstexte, welche durch das Anlegen des Vorschlages führen, nach klicken auf "anlegen" dauert es kurz, bis die Seite lädt. Auf dieser Seite sind ein Einladungslink für Kandidierende und ein Link, um die zweite Vertrauensperson hinzuzufügen. Die Übersichtsseite zum Wahlvorschlag erreichen die Vertrauenspersonen jederzeit aus dem Wahlportal über den Link "Wahlvorschlag bearbeiten".
Der Wahlvorschlag gilt erst als formal und offiziell eingereicht, wenn die folgenden Schritte erledigt sind und insbesondere die korrekt ausgefüllten Formblätter beim Wahlausschuss fristgerecht eingegangen sind.
Die Vertrauenespersonen geben den Link zum Kandidieren an alle Interessierten weiter. Diese legen darüber ihre Kandidatur an. Bis zur Einreichefrist am 26.04.24, 12:00 Uhr, muss dort eine persönliche Erklärung abgegeben werden, dass die sie betreffenden Angaben zutreffend sind sowie dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt haben und im Falle ihrer Wahl diese annehmen. Stattdessen kann auch bis zur selben Frist das Formblatt B bei Wahlauschuss eingereicht werden.
Die Vertrauenspersonen können einsehen, wer sich für den Wahlvorschlag eingetragen hat und die Reihenfolge ändern. Die angezeigte Reihenfolge wird auf den Stimmzettel übernommen. Weiterhin wird angezeigt, ob bei den einzelnen Kandidierenden Probleme vorliegen (Formblatt fehlt, Formblatt wird geprüft).
Das Formblatt A müssen die Vertrauenspersonen bis zum 26.04.24, 12:00 Uhr, ausdrucken, gemeinsam unterschreiben und beim Wahlausschuss einreichen. Die Änderung der Reihung der Kandidierenden ist bis zu dieser Frist möglich.
Im Wahlportal können die Vertrauenspersonen das Formblatt C ausdrucken und gemeinsam mit den Kandidierenden die notwendige Anzahl von Unterstützern sammeln. Auch dieses muss bis zum 26.04.24, 12:00 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein. Hat ein Wahlvorschlag mehr Kandidierende, als Unterstützer notwendig sind, kann auf diesen Schritt verzichtet werden.
Der Wahlauschuss prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und Formblätter zeitnah und gibt über das Wahlportal und per Mail Rückmeldung. Liegen bei einem Wahlvorschlag Mängel vor, so benachrichtigen wir dich und erklären, wie du diese beheben kannst oder welche sonstigen Möglickeiten (bspw. zur Beschwerde) du hast. Du erhälst auch eine positive Nachricht, sobald dein Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wurde.
Jeder Wahlvorschlag muss zwei Vertrauenspersonen benennen. Nur die beiden Vertrauenspersonen sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegen zu nehmen. Die Vertrauenspersonen können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichnenden eines Wahlvorschlags durch Andere ersetzt werden.
Um zur Wahl zugelassen zu werden, benötigt jeder Wahlvorschlag eine Mindestzahl von Unterstützern. Die Anzahl der Unterstützer hängt von der jeweiligen Wahl und der Anzahl der Stimmberechtigten ab und wird, sobald bekannt, hier veröffentlicht. Kandidierende sind automatisch auch Unterstützer. Unterstützer dürfen nicht auch andere Wahlvorschläge unterstützen oder kandidieren.
Genügt ein Wahlvorschlag nicht den Vorgaben, so liegt ein Mangel vor. Über den Mangel wirst du, sobald dieser festgestellt wird, benachrichtigt. Du hast bis zum 02.05.24, 12:00 Uhr die Möglichkeit, diese zu beheben.
Verschiedene Mängel können nicht beseitigt werden. Dazu zählen: Das fehlen des Vor- oder Nachnamens oder die fehlende unterschriebene Erklärung der Richtigkeit der Angaben. Die jeweilige Kandidatur ist dann nicht zugelassen. Werden mehr als ein Drittel der Kandidaturen eines Wahlvorschlags nicht zugelassen, ist der gesamte Wahlvorschlag nicht zugelassen.
Die Wahlordnung gibt einige Vorgaben an Form und Inhalt der Wahlvorschläge. Diese sind bei korrekt ausgefüllten Formblättern erfüllt. Somit erleichtern die Formblätter dir und dem Wahlauschuss die Arbeit. Es gibt folgende Formblätter: Formblatt A – Wahlliste, Formblatt B – Kandidatur, Formblatt C – Unterstützung. Die Formblätter werden vorausgefüllt generiert und können jederzeit im Wahlportal heruntergeladen werden.
Auf Nachfrage kann der Wahlausschuss Blanko-Formblätter zur Verfügung stellen, welche statt des Wahlportals genutzt werden können.
Die Formblätter können postalisch, persönlich (im AStA oder in der Sprechstunde) oder digital (per Mail) eingereicht werden. Solltest du das Formblatt digital einreichen, ist Folgendes zu beachten: Es muss ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und anschließend digitalisiert sein. Hierbei musst du auf eine ausreichende (mit der des Originals vergleichbaren) Qualität achten.
Die Sprechstunde des Wahlausschusses findet dieses Jahr jeweils freitags zwischen 12:00 und 13:00 Uhr in den Räumlichkeiten des AStA statt. Eine Anmeldung ist über folgenden Link erforderlich: Link für die Terminbuchung! Eine Bestätigung des Termins erfolgt dann per E-Mail. Abweichend davon findet die Sprechstunde am 10.05. und am 24.05. über Zoom statt. Bei Bedarf können auch andere Termine vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie dazu den Wahlausschuss per E-Mail.