In der Wahlwoche haben die Listen die Möglichkeit mit Wahlständen vor den RWTH-Gebäuden Wahlkampf zu machen. Es gibt ausgewiesene Bereich in denen die Stände aufgestellt werden dürfen. Es werden keine Stände expizit einzelnen Listen zugewiesen und reserviert.
Generell gilt, dass im Umkreis von 5 Metern um die Wahlkabinen und Wahlurnen keine Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler vorgenommen werden darf. Auf dem Gelände der RWTH Aachen gelten selbstverständlich die Richtlinien der Hochschule (z.B. bezüglich Alkoholkonsum).
Beachtet bitte auch unbedingt die gesetzlichen Vorgaben! Falls ihr z.B. unverpackte Lebensmittel wie Waffeln oder Kaffee verteilen wollt, benötigt ihr eine Bescheinigung über eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt in der Verantwortung der Listen.
Die Örtlichkeiten und Regeln werden vom Wahlausschuss mit der Hochschule abgestimmt und nach deren Genehmigung an dieser Stelle bekanntgegeben. Die Listenverantwortlichen werden darüber benachrichtigt.