Den Listen ist es gestattet, an genehmigten Orten in der Stadt und an der Hochschule Wahlplakate aufzuhängen. Diese Möglichkeit steht prinzipiell allen Listen zur Verfügung, die in Konkurrenz zu anderen Listen stehen.
Da der Wahlausschuss gegenüber der Stadt dafür haftbar gemacht wird, wenn Plakate an nicht genehmigten Orten aufgehangen oder nicht rechtzeitig abgehangen werden, wird von jeder Liste, die Plakate aufhängen möchte, eine Kaution erhoben.
Bitte verhaltet euch fair gegenüber den anderen Listen! Unerlaubtes Aufhängen, das Ab- oder Umhängen und Beschädigen fremder Plakate, sowie das Verstoßen gegen die Richtlinien des Wahlausschusses können zum Einbehalten der Kaution oder auch zu Bußgeldern von Seiten der Stadt führen.
Orte und Fristen sowie die Höhe der Kaution werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald sie feststehen. Die Listenverantwortlichen werden darüber benachrichtigt.