Briefwahl

Falls du wahlberechtigt bist, hast du das Recht, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Diesen Antrag kannst du nur für alle Wahlen (also alle akademischen und studentischen) gleichzeitig stellen. Den Antrag auf Briefwahl kannst du formlos stellen, am einfachsten Online im Wahlportal. Der Antrag ist spätestens bis zum 07.06.24, 12:00 Uhr einzureichen.

Bitte bedenke beim Antrag auf Briewahl per Post (bitte Porto beachten!) die üblichen Zeiten für den Postweg: Die Post braucht, je nach Wohnort, zwei Tage zur Zustellung, und auch der Wahlausschuss benötigt für die Bearbeitung der Briefwahlanträge Zeit. Wir empfehlen dringend den Briefwahlantrag spätestens eine Woche vor der Wahlwoche zu stellen.

Nachdem dein Briefwahlantrag bearbeitet wurde, erhälst du per Post die Briefwahlunterlagen. Diese enthalten mehrere unterschiedliche Stimmzettel (einen bis drei), einen Wahlumschlag, einen Wahlschein und einen Wahlbriefumschlag. Die ausgefüllten Stimmzettel kommen (zusammengefaltet) in den Wahlumschlag, der zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag kommt. Bitte achte darauf den Wahlumschlag unbedingt zuzukleben, da wir deine Stimmen sonst als ungültig werten müssen.

Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am letzten Wahltag, dem 21.06.24, 10:00 Uhr inklusive eigenhändig unterschriebenem Wahlschein und den Stimmzetteln beim Wahlleiter eingegangen sein. Eine genauere Erklärung findest du auf dem Wahlschein.

Die Wahlunterlagen für die akademischen Wahlen erhälst du in einem gesonderten Brief. Bitte sende sie auch gesondert zurück. Die Fristen sind für alle Wahlen gleich.

Solltest du Briefwahl beantragt haben, aber deine Stimmzettel persönlich in die Wahlurnen werfen wollen, kannst du dies an jedem Wahlstand tun. Allerdings ist dies nur unter Vorlage deines Wahlscheins möglich.

Briefwahl bei wissenschaftlichen Mitarbeitern

Wissenschaftliche Mitarbeiter stimmen bei den akademischen Wahlen grundsätzlich per Briefwahl ab. Das führt allerdings nicht automatisch dazu, dass sie auch Briefwahlunterlagen für die studentischen Wahlen erhalten. Briefwahl für alle studentischen Wahlen kann aber über die bereits beschriebenen Wege beantragt werden.

Anschrift
Wahlausschuss der Studierendenschaft
c/o AStA der RWTH Aachen
Pontwall 3
52062 Aachen
Sprechstunden

Die Sprechstunde des Wahlausschusses findet dieses Jahr jeweils freitags zwischen 12:00 und 13:00 Uhr in den Räumlichkeiten des AStA statt. Eine Anmeldung ist über folgenden Link erforderlich: Link für die Terminbuchung! Eine Bestätigung des Termins erfolgt dann per E-Mail. Abweichend davon findet die Sprechstunde am 10.05. und am 24.05. über Zoom statt. Bei Bedarf können auch andere Termine vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie dazu den Wahlausschuss per E-Mail.